Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen die nachstehenden Bedingungen verbindlich als Grundlage des Vertrages - in der Folge Reisevertrag genannt - an.
1. Buchung/Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Jede Buchung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Grundlage des Reisevertrages bilden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande. Mit Abschluss des Vertrages gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und akzeptiert.
1.2 Sämtliche Abreden und Nebenabreden bzw. Sondervereinbarungen zu diesem Vertrag gelten ausschließlich bei schriftlicher Vereinbarung und nur bei Aufnahme in die Reisebestätigung.
1.3 Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
2.2 Die Restzahlung ist 60 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.3 Eine Reiseanmeldung ab 60 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Überweisung sichergestellt wird.
2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Veranstalter die aus Ziffer 4 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
2.5 Bei Buchungsänderungen bis 90 Tage vor Reiseantritt wird eine Änderungsgebühr von EUR 25,00 berechnet. Tritt die Buchungsänderung später ein, so gelten die unter Ziffer 4 genannten Bedingungen. Sämtliche Buchungsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Reiseveranstalters.
2.6 Bei Objektübernahme oder Schlüsselübergabe wird vor Ort eine Kaution von EUR 200,00 erhoben. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes (siehe Punkt 3.10) wird die Kaution am Ende des Aufenthaltes erstattet. Die Kaution kann ebenso nach Abreise der Kunden per Überweisung rückerstattet werden. Durch die Erstattung werden Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
3. Leistungen
3.1 Die Vorbereitung und Bearbeitung der Reservierung nimmt der Veranstalter gewissenhaft vor. Die vertraglich vereinbarte Leistung wird ordnungsgemäß erfüllt. Für Angaben in Prospekten und Werbematerial von Tourismusverbänden, Skiliftgesellschaften und anderen Leistungspartnern wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, wenn diese Unterlagen vom Veranstalter oder deren Vertretung ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigefügt wurde. Örtliche Gegebenheiten, welche nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen des Veranstalters und fallen nicht in dessen Verantwortungsbereich.
3.2 Die Wohneinheiten des Mietobjektes dürfen nur mit der angegebenen Personenanzahl bzw. laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden. Kinder gelten ab dem 3. Lebensjahr als vollwertige Person. Bei Überbelegung können Personen vom Veranstalter ausgewiesen werden. Werden zusätzliche Belegungen über die Ausschreibung hinaus vom Veranstalter schriftlich bestätigt, so sind keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden.
3.3 Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Der Wechsel bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3.4 Abbildungen in Werbematerialien stellen nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs der Ferienwohnung dar. Die Ferienwohnungen sind den beispielhaft wiedergegebenen Einrichtungen gleichwertig.
3.5 Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe, Anordnung und Anzahl der Räume. Die Zeichnungen stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
3.6 Die Mitnahme von Hunden und Katzen als Haustiere ist zum Teil gegen schriftliche Bestätigung erlaubt. Es wird eine Gebühr pro Haustier von EUR 20,00 pro Tag erhoben.
3.7 Das Mietobjekt kann am Anreisetag um 15.00 Uhr übernommen werden. Am Abreisetag ist das Mietobjekt zwischen 08.00 und 10.00 Uhr zurück zu geben. Bei Anreiseverzögerungen ist die Verwaltung am Ferienort unverzüglich zu verständigen. Bei Versäumen der vereinbarten Anreisezeit kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.
3.8 Den Kunden steht die Nutzung des Mietobjektes einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu. Das Mietobjekt mitsamt zugehörigem Inventar sowie eventueller Gemeinschaftseinrichtung ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind zu ersetzen.
3.9 Während der Mietzeit entstandene Mängel sind unverzüglich der örtlichen Verwaltung zu melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes sind etwaige Mängel oder Schäden an die Verwaltung zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.
3.10 Die Grundreinigung ist vom Kunden durchzuführen.
Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen von Geschirr,
die Beseitigung von Abfällen inkl. Asche des Ofens,
das Fegen aller Räume sowie das Abziehen der Bettwäsche,
sodass das Objekt besenrein übergeben werden kann.
3.11 Sämtliche Angaben im Prospekt und auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar. Diese sind keine Garantien, soweit dies nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist.
4. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reservierungs-/Vorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 10%, mindestens EUR 25,00,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 60%,
bis zum Tag des Reisebeginns 100%
4.2 No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, sind 100% des Reisepreises zu bezahlen.
4.3 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Reiseveranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.4 Berechtigte Rücktrittsgründe sind:
Schwere Krankheit oder Unfall mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich machen
Schwere Krankheit, Unfall mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung oder Todesfall eines nahen Verwandten (Vater, Mutter, Ehepartner, Geschwister, Kind)
Die berechtigten Rücktrittsgründe gelten für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden und müssen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt an den Veranstalter weitergeleitet werden. Die Rücktrittsgründe sind mittels Attest oder anderer Urkunden nachzuweisen. Der Nachweis ist bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Rücktrittsgrundes zu erbringen.
5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
5.1 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
5.2 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Reiseveranstalter ein Entgelt verlangen.
5.3 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Reiseveranstalter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
6. Leistungs- und Preisänderung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf der Homepage enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Aufgrund sachlich gerechtfertigter oder erheblichen nicht vorhersehbaren Gründen kann der Veranstalter eine Änderung der Homepageangaben erklären.
7. Gewährleistung/Schadenersatz
7.1 Wird die Reise infolge eines Mangels oder einer Beschwerde erheblich beeinträchtigt, so ist dies dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe durch gleich- bzw. höherwertige Ersatzleistungen zu schaffen. Unverhältnismäßig hoher Aufwand rechtfertigt keine Ersatzleistungen.
7.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
7.3 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.
7.4 Mitarbeiter vom Reiseveranstalter oder Mitarbeiter lokaler Partner sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8. Mitwirkungspflicht
8.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
8.2 Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, das zu einer Behebung der Störung beiträgt bzw. einen eventuellen Schaden vermeidet.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde bzw. ein für den Veranstalter vertretungsbefugtes Organ gegen eine Vertragsverpflichtung schuldhaft verstoßen hat.
9.2 Für Leistungsstörungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen (insbesondere Krieg, Streik und Aussperrung, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen, etc.) sowie Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungseinrichtungen (insbesondere Wasser, Strom, sonstige Energie etc.) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt insbesondere, wenn die Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. In den bezeichneten Fällen höherer Gewalt kann der Kunde verlangen, dass die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden, soweit dies möglich und dem Veranstalter zumutbar ist.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Für die Einreise benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Achten Sie sorgfältig auf die in den Werbemedien (Reisemagazin, Internet, etc.) gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für nicht österreichische Staatsbürger. Reisegäste ohne österreichische Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
10.2 Nachteile aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Ihren Lasten.
10.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
10.4 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits- und Unfallversicherung.
11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Der Reisende und der Reiseveranstalter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
12.5 Die Anwendung österreichischen Rechtes wird vereinbart.
12.6 Die Angaben entsprechen dem Stand 06/2009. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit.
12.7 Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen ohne Gewähr.
12.8 Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Stand: 01.05.2010
Andreas Oitner
Gewerbestraße 14, A-5166 Perwang